

Feuersozietät Berlin Brandenburg – wir sagen vielen Dank!
28. März 2024
Auch in diesem Jahr setzt Wella sein Engagement fort und spendet 1 Euro pro verkaufter Beauty-Geschenkbox an Make-A-Wish Deutschland*, um schwerkranken Kindern einen lebensverändernden Wunsch zu erfüllen. Dank der tollen Unterstützung der Wella Familie konnten in den vergangenen zwei Jahren bereits viele unvergessliche Wünsche erfüllt werden. Wir wünschen allen Kund:innen viel Freude beim Verschenken!
*Aktionszeitraum 01.09.2024-15.12.2024
Kontakt
Make-A-Wish® Deutschland gGmbH
Baumweg 19
60316 Frankfurt/Main
Erreichbarkeit
Montag – Freitag
10:00Uhr – 16:00Uhr
Telefon
+49 (0) 69 348 723 750
Wünsche
Wie kann ich helfen?
Wunschkind empfehlen
Kontakt
Make-A-Wish® Deutschland gGmbH
Rotlintstraße 51
60316 Frankfurt/Main
Erreichbarkeit
Montag – Freitag
10:00Uhr – 16:00Uhr
Telefon
+49 69 34 87 23 75 0
Wünsche
Wie kann ich helfen?
Wunschkind anmelden
Wenn Sie ein ernsthaft erkranktes Kind kennen, melden Sie es bei uns an –
wir freuen uns über jeden sehnlichsten Wunsch, den wir erfüllen können.
Auszeichnung an unsere Dachorganisation Make-A-Wish International
Offizieller Partner von Make-A-Wish Deutschland
Überweisung
Make-A-Wish Deutschland gGmbH
SozialBank AG
IBAN: DE52 3702 0500 0001 5931 00
BIC: BFSWDE33XXX
Sollten Sie eine Spendenquittung wünschen, bitte Postadresse im Betreff angeben.
Erst ab einer Spende von 300€ benötigen Sie in Deutschland eine Quittung, bei kleineren Beträgen genügt ihr Kontoauszug als Beleg für die Steuererklärung.
Kontakt
Make-A-Wish® Deutschland gGmbH
Baumweg 19
60316 Frankfurt/Main
Erreichbarkeit
Montag – Freitag
10:00Uhr – 16:00Uhr
Telefon
+49 (0) 69 348 723 750
Über
Unser Team
Wünsche
Wie kann ich helfen?
Wunschkind empfehlen
Auszeichnung an unsere Dachorganisation
Make-A-Wish International
Offizieller Partner von Make-A-Wish Deutschland
Überweisung
Make-A-Wish Deutschland gGmbH
SozialBank AG
IBAN: DE52 3702 0500 0001 5931 00
BIC: BFSWDE33XXX
Sollten Sie eine Spendenquittung wünschen, bitte Postadresse im Betreff angeben. Erst ab einer Spende von 300€ benötigen Sie in Deutschland eine Quittung, bei kleineren Beträgen genügt ihr Kontoauszug als Beleg für die Steuererklärung.